"DANKE FÜR IHR EHRENAMT"
BLACKBIRD VEREINSKONZERT GEWINNSPIEL 2015


TEILNAHMEBEDINGUNGEN


Mit der Teilnahme an diesem Gewinnspiel werden die folgenden Teilnahmebedingungen und Spielregeln zum BLACKBIRD Vereinskonzert akzeptiert.


1. Wer darf teilnehmen?

Das BLACKBIRD Vereinskonzert ist ein Gewinnspiel als Dankeschön für das ehrenamtliche Engagement in Vereinen oder gemeinnützigen Institutionen. Teilnehmen dürfen alle eingetragenen Vereine und gemeinnützigen Institutionen aus Berlin & Brandenburg. Nur dann kann man sich als Verein zum BLACKBIRD Vereinskonzert anmelden. Pro Verein bzw. Abteilung ist nur eine Anmeldung erlaubt.

BLACKBIRD darf einzelne Gruppen ausschließen. Das gilt zum Beispiel für kommerzielle Gruppen oder solche, die nicht der Definition für das BLACKBIRD Vereinskonzert entsprechen - und auch, falls Gruppen oder Mitglieder der Gruppen gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen. BLACKBIRD darf Gruppen auch zusammenschließen, wenn sie aus Sicht von BLACKBIRD zum Beispiel ein und derselbe Verein sind.

BLACKBIRD darf auch Vereine von der Teilnahme ausschließen, sofern berechtigte Gründe vorliegen - zum Beispiel, wenn der Verein gegen diese Teilnahmebedingungen verstößt.

Weiterhin ausgenommen sind Mitarbeiter von BLACKBIRD, sowie deren Angehörige oder Mitglieder im selben Haushalt.


2. Wie läuft das BLACKBIRD Vereinskonzert Gewinnspiel ab?

Jeder Verein oder gemeinnützige Institution kann sich einmal für das Gewinnspiel Online unter www.blackbird-gewinnspiel.de vom 01.03.2015 bis 26.04.2015 registrieren lassen.

Für jeden Verein können sich auch mehrere Abteilungen für beispielsweise unterschiedliche Sportarten anmelden. So können sich von einem Verein beispielsweise sowohl die Hockeyabteilung als auch die Gesundheitssportabteilung anmelden.

Das BLACKBIRD Vereinskonzert Gewinnspiel beginnt am 01. März 2015 und endet am 26. April 2015.


3. Was gibt es zu gewinnen?

Der Verein, der als glücklicher Gewinner gezogen wird, gewinnt das BLACKBIRD Vereinskonzert in seinem Club. Weitere Gewinne für teilnehmende Vereine werden regelmäßig auf www.blackbird-gewinnspiel.de bekannt gegeben.
Wenn BLACKBIRD Gewinne verlost, dann in Form von Gutscheinen oder Sachpreisen. Wie und wann welche Gewinne vergeben werden, entscheidet BLACKBIRD per Los.

Alle Gutscheine, die es beim BLACKBIRD Vereinskonzert zu gewinnen gibt, können auch an Freunde und Bekannte weitergeben. Sie unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist gemäß §§ 195 ff. BGB.

Ein Umtausch der Gewinne findet nicht statt, und es besteht auch kein Anspruch darauf, dass die Gewinne in bar ausgezahlt werden.

Hat ein Verein in der Vergangenheit bereits einmal das BLACKBIRD Vereinskonzert gewonnen, kann er nicht erneut den Hauptgewinn gewinnen. In diesem Fall geht der Hauptgewinn an den nächsten Verein, der zuvor noch nicht Hauptgewinner war.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


4. Welche Regeln gelten für das BLACKBIRD Vereinskonzert?

Das exklusive BLACKBIRD Vereinskonzert gewinnt der Verein, der bei der Verlosung als Hauptgewinner gezogen wird. Den genauen Termin für die Veranstaltung bestimmt BLACKBIRD. Auch technisch kümmert sich BLACKBIRD um alles Weitere.

Der Verein kann BLACKBIRD vorschlagen, wo die Veranstaltung stattfinden soll, zum Beispiel im Vereinsheim oder auf dem Sportplatz. Der Verein stellt BLACKBIRD die Location kostenfrei zur Verfügung. BLACKBIRD wird aber vorab prüfen, ob der Vorschlag für die Veranstaltung geeignet ist und das schriftlich bestätigen.

Sollte die Location nicht geeignet sein, kann BLACKBIRD die Veranstaltung ohne Angabe von Gründen absagen oder an einem anderen Ort durchführen. Dafür nimmt BLACKBIRD gerne weitere Vorschläge an - ist aber nicht verpflichtet, die Veranstaltung dort auch durchzuführen. Die finale Entscheidung über die Location trifft ausschließlich BLACKBIRD. Als Verein ist man verpflichtet keinen Eintritt zur Veranstaltung zu verlangen. Die Karten dafür werden nicht verkauft, sondern unter den Vereinsmitgliedern verteilt. Die Anzahl der Karten legt BLACKBIRD fest - sie richtet sich unter anderem danach, wie groß die Location ist.

Als Verein verpflichtet man sich außerdem, keine höheren Preise für Essen und Trinken zu nehmen als das, was es außerhalb der Veranstaltung zu den üblichen Öffnungszeiten auch kostet. Auch einen Mindestverzehr darf der Verein für die Besucher nicht erheben. BLACKBIRD wird über diese Regeln eine separate Veranstaltungsvereinbarung mit dem Verein abschließen.

Der Verein erklärt im Zusammenhang mit der Gewinnerveranstaltung sich zeitlich unbefristet damit einverstanden, dass das aufgenommene Ton- oder Bild-Ton-Material im Zusammenhang mit der Darstellung der Aktion von BLACKBIRD zeitlich, örtlich und inhaltlich uneingeschränkt im Ganzen und in Teilen unentgeltlich vervielfältigt, verbreitet und öffentlich vorgeführt werden darf, und zwar in sämtlichen Medien, insbesondere in Film, Funk, Fernsehen, Multimedia und auf sämtlichen Bild- und Tonträgern sowie Abrufsystemen, DVDs u.ä. BLACKBIRD ist berechtigt, die übertragenen Rechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.


5. Was muss ich als Verein noch beachten?

Wenn ihr wollt, kann auch ein eigenes Plakate für das BLACKBIRD Vereinskonzert erstellt werden. Dieses muss BLACKBIRD aber vorher freigeben. Für vereinseigene Plakate stellt ihr BLACKBIRD von Rechtsansprüchen Dritter frei.

Kooperationen mit Dritten, die sich im Rahmen des BLACKBIRD Vereinskonzert bewegen, sind ohne ausdrückliche Genehmigung von BLACKBIRD nicht erlaubt.

Vereine die sich beim BLACKBIRD Vereinskonzert Gewinnspiel anmelden, erlauben BLACKBIRD, den Verein mit Namen und Anschrift auf www.blackbird-gewinnspiel.de, in Pressemeldungen zu nennen.


6. Was passiert mit euren Daten?

Wenn man sich beim BLACKBIRD Vereinskonzert Gewinnspiel anmeldet, erklärt man sich ausdrücklich damit einverstanden, dass BLACKBIRD Daten vom Verein speichert, die im Rahmen des Gewinnspiels erhoben werden. Dazu gehören unter anderem der Vereinsname, Vereinsnummer (Amtsgericht), Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Name und Vorname des Anmeldenden, sowie die Internetseite des Vereins (sofern vorhanden). Diese Daten dürfen von BLACKBIRD verarbeitet und genutzt werden, soweit das für die Durchführung des Gewinnspiels und zur Gewinnausschüttung nötig ist. BLACKBIRD gibt Daten auch nur in diesem Fall an Dritte weiter.

Wir sichern euch zu, dass ihr jederzeit die Möglichkeit habt, der weiteren Speicherung eurer Daten zu widersprechen. Der Widerspruch ist zu richten an: BLACKBIRD, BLACKBIRD Vereinskonzert Gewinnspiel, Manetstraße 18, 13053 Berlin.

Nach dem BLACKBIRD Vereinskonzert Gewinnspiel 2015 werden die Daten gelöscht.


7. Schlussbestimmungen
Sollten Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Vereinbarung im Übrigen nicht. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.